Verrechnung

Zusatz- und Sozialversicherung

Eine Direktverrechnung ist mit allen in Österreich bestehenden privaten Krankenversicherungen und Sozialversicherungen möglich.

Falls Sie eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, so erhalten Sie eine Rechnung in der Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes von Ihrer privaten Krankenversicherung nach dem Aufenthalt. Die restlichen Kosten können von uns direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung verrechnet werden.

BVAEB und KFA als Sozialversicherung

Sollte Ihr Arzt kein Vertragsarzt dieser Versicherung sein, so erhalten Sie nach dem Aufenthalt entsprechend der gültigen Satzung der BVAEB oder KFA eine Rechnung im Namen Ihres behandelnden Arztes, welche Sie nach Bezahlung von Ihrer Sozialversicherung tariflich rückerstattet bekommen.

Österreichischer Privatpatient

Falls für spezielle medizinische Leistungen kein Versicherungsschutz besteht bzw. Sie keine Zusatzversicherung haben, erstellen wir Ihnen natürlich nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt einen Kostenvoranschlag.

Als kompletter Privatpatient (keine Sozial- und keine private Krankenversicherung) werden Ihnen die gesamten Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Dies betrifft sowohl den in Österreich vorgesehenen aktuellen Sozialversicherungsanteil als auch die zusätzlichen Honorare und Gebühren.

Bei kosmetischen Operationen ist bereits vor der Aufnahme eine 30%-ige Anzahlung fällig und im Vorhinein zu begleichen. Wir bitten Sie die Einzahlungsbestätigung am Aufnahmetag mitzubringen.

Chefarztpflichtige Operationen

Eine Kostenübernahme bei einer solchen Operation kann nur erfolgen, wenn von beiden Versicherungen (Sozial- und Zusatzversicherung) zur Aufnahme die schrifltiche Chefarztgenehmigung vorliegt.

Davon sind u.a. folgende Operationen betroffen:

  • Lidplastik (Blepharoplastik)
  • Nasenkorrektur-Operation (Septorhinoplastik)
  • Ohranlegeplastik
  • Zahnoperationen (z.B. Weisheitszahnentfernung)
  • diverse Schönheitsoperationen (z.B. Brustoperationen, Bauchstraffungen, Fettschürzenresektion etc.)

Patienten aus dem Ausland

Mit ausländischen Krankenversicherungen verrechnen wir nach Möglichkeit direkt.

Wir bitten Sie, bereits vor Ihrem Aufenthalt, mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme abzuklären und auch nachzufragen, ob eine Direktverrechnung mit unserem Haus möglich ist. Sollte keine Direktverrechnung möglich sein, werden Ihnen zuerst  die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Privatversicherung im Ausland einreichen um eine Rückerstattung zu erhalten.

Wir empfehlen Ihnen jedoch vor Ihrem Aufenthalt eine Absprache mit unseren VerrechnungsmitarbeiterInnen, um eventuelle Aufzahlungen und offene Fragen zu klären.

Falls Sie Fragen zur Verrechnung haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen unter der Telefonnummer (0316) 331-0 oder
per E-Mail verrechnung@kreuzschwestern-graz.at gerne zur Verfügung.