VERRECHNUNG

Eine Direktverrechnung ist mit allen in Österreich bestehenden privaten Krankenversicherungen und Sozialversicherungen möglich.

Verfügen Sie über eine die Leistungen ihres geplanten stationären Aufenthalts deckende Zusatzversicherung, sucht die Privatklink der Kreuzschwestern am Tag der Aufnahme bei Ihrer Versicherung um Kostenübernahme an. Wird diese zu 100% zugesagt, so erfolgt die Rechnungslegung direkt von uns an Ihre Versicherung. Somit ist im Falle einer bestehenden Direktverrechnungs-vereinbarung keine Anzahlung nötig.

Falls Sie eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Rechnung in der Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes von Ihrer privaten Krankenversicherung nach dem Aufenthalt. Die restlichen Kosten können von uns direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung verrechnet werden.

Unsere Vertragspartner:

  • AWP Health & Life SA
  • Allianz-Elementar Versicherung AG
  • DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
  • ERGO Versicherung AG
  • Generali Versicherung AG
  • Merkur Versicherung AG
  • MuKi Versicherungsverein für Gegenseitigkeit
  • UNIQA Österreich Versicherungen AG
  • WIENER STÄDTISCHE Versicherung

Die Verrechnung mit der Sozialversicherung erfolgt gleichermaßen. Mit Tag der Aufnahme über- mittelt die Privatklink der Kreuzschwestern Ihre Daten an die jeweilige Sozialversicherung und verrechnet nach erhaltener Bestätigung des aufrechten Versicherungsverhältnisses die Kosten für die allg. Gebührenklasse direkt mit dem PRIKRAF (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds).

Direktverrechnungsverträge bestehen  mit folgenden österreichischen Sozialversicherungen:

  • ÖGK
  • BVAEB
  • SVS
  • KFA
Sollte Ihr Arzt kein Vertragsarzt der BVAEB und KFA sein, so erhalten Sie nach dem Aufenthalt entsprechend der gültigen Satzung der BVAEB oder KFA eine Rechnung im Namen Ihres behandelnden Arztes/Ihrer behandelnden Ärztin, welche Sie nach Bezahlung von Ihrer Sozialversicherung tariflich rückerstattet bekommen.
Eine Kostenübernahme von vollständig chefarztpflichtigen Operationen kann nur erfolgen, wenn von beiden Versicherungen (Sozial- und Zusatzversicherung) zur Aufnahme die schriftliche Chefarztgenehmigung vorliegt. Davon sind u.a. folgende Operationen betroffen:
  • Lidplastik (Blepharoplastik)
  • Nasenkorrektur-Operation (Septorhinoplastik)
  • Ohranlegeplastik
  • Zahnoperationen (z. B. Weisheitszahnentfernung)
  • diverse Schönheitsoperationen (z. B. Brustoperationen, Bauchstraffungen, Fettschürzenresektion)

Falls für spezielle medizinische Leistungen kein Versicherungsschutz besteht bzw. Sie keine Zusatzversicherung, jedoch eine der oben genannten Sozialversicherungen haben, erstellen wir für Sie nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin einen Kostenvoranschlag. Dafür ist keine Anzahlung nötig.

Als PatientIn ohne Sozial- und ohne privater Krankenversicherung, werden Ihnen die gesamten Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Dies betrifft sowohl den in Österreich vorgesehenen aktuellen Sozialversicherungsanteil als auch die zusätzlichen Honorare und Gebühren.

Bei kosmetischen Operationen ist bereits vor der Aufnahme auf Basis eines ausgestellten Kostenvoranschlags eine 30-prozentige Anzahlung fällig und im Vorhinein zu begleichen. Wir bitten Sie, die Einzahlungsbestätigung am Aufnahmetag mitzubringen.

Für PatientInnen mit ausländischer Krankenversicherung verrechnen wir nach Möglichkeit direkt. Wir bitten Sie, bereits vor Ihrem Aufenthalt, mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme abzuklären und auch nachzufragen, ob eine Direktverrechnung mit unserem Haus möglich ist. Sollte keine Direktverrechnung möglich sein, werden Ihnen zuerst die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie dann ggf. bei Ihrer Privatversicherung im Ausland einreichen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Diese Kosten sind vor der Aufnahme nachweislich zu begleichen.

Wir empfehlen Ihnen vor Ihrem Aufenthalt Rücksprache mit unseren Mitarbeiterinnen der Verrechnungsabteilung zu halten, um eventuelle Aufzahlungen und offene Fragen zu klären.

Falls Sie Fragen zur Verrechnung haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen unter der Telefonnummer (0316) 331-0 oder per E-Mail verrechnung@kreuzschwestern-graz.at gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich akzeptieren die Privatklinik der Kreuzschwestern Bankomatkarten und alle gängigen Kreditkarten.